MYTHOS EU-FÜHRERSCHEINRICHTLINIE

Polizeikontrolle eines EU-Führerscheins an der Grenze mit 185-Tage-Kalender und Europakarte

MYTHOS EU-FÜHRERSCHEINRICHTLINIE

In einschlägigen Internetforen und Foren für Verkehrsrecht hält sich hartnäckig das Gerücht: „Die neue EU-Führerscheinrichtlinie kommt, und damit wird die deutsche MPU endlich abgeschafft!“ Viele Betroffene schöpfen daraus Hoffnung und spielen mit dem Gedanken, die MPU einfach auszusitzen oder den Führerschein im EU-Ausland zu machen. Doch wer diesen Mythen glaubt, riskiert nicht nur viel Geld, sondern auch ein böses Erwachen vor den deutschen Behörden.

Fakt ist: Die EU schafft die MPU NICHT ab

Die Harmonisierung des EU-Führerscheinrechts dient der Verkehrssicherheit und der gegenseitigen Anerkennung von Dokumenten – sie hebelt jedoch keineswegs nationales Sicherheitsrecht aus. Die Entscheidung darüber, unter welchen Bedingungen eine entzogene Fahrerlaubnis im Inland neu erteilt wird, verbleibt vollkommen in der Hand der Bundesrepublik Deutschland. Die MPU steht absolut nicht zur Debatte.

Die verschärfte Jagd auf den „MPU-Tourismus“

Besonders gefährlich ist die Idee des sogenannten MPU-Tourismus (z. B. den Führerschein schnell in Polen, Tschechien oder Spanien zu machen). Die deutschen Führerscheinstellen prüfen heute akribisch, ob bei der Erteilung im Ausland das sogenannte Wohnsitzerfordernis eingehalten wurde. Sie müssen nachweislich mindestens 185 Tage im entsprechenden Land gewohnt und gelebt haben.
Liegt dieser Wohnsitz nicht lückenlos vor oder bestehen berechtigte Zweifel, erkennt Deutschland die ausländische Fahrerlaubnis im Inland schlichtweg nicht an. Sie fahren dann trotz EU-Führerschein in Deutschland ohne Fahrerlaubnis – eine handfeste Straftat!

Fazit: Der einzige legale, sichere und letztlich kostengünstigste Weg zurück zum Führerschein führt über das
erfolgreiche Bestehen der MPU im Inland.