04 Juli CANNABIS-GRENZWERTE VS. MPU-REALITÄT
Seit der Einführung des neuen THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml im Straßenverkehr atmen viele Konsumenten auf. In den sozialen Medien verbreitet sich schnell die Annahme, das Thema MPU wegen Cannabis gehöre damit der Vergangenheit an. Doch Vorsicht: In der Praxis erleben wir derzeit eine massive Cannabis-Falle.
Die rechtliche Toleranzgrenze auf der Straße deckt sich nämlich absolut nicht mit den strengen Kriterien der MPU-Gutachter.
Das Gesetz erlaubt 3,5 ng – Die Führerscheinstelle fordert Abstinenz
Wer mit einem Wert von über 3,5 ng/ml THC am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Was viele völlig übersehen, ist der reformierte § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dieser besagt, dass eine MPU immer dann angeordnet wird, wenn „die Annahme von Cannabisabhängigkeit vorliegt“ oder „wiederholter Konsum“ im Spiel ist, der auf fehlendes Trennungsvermögen hinweist.
Das tückische Problem: Wer regelmäßig oder auch nur gelegentlich konsumiert, baut THC im Körper nur sehr langsam ab. Selbst wenn Ihr aktiver THC-Wert bei einer Kontrolle unter 3,5 ng liegt, kann ein hoher THC- COOH-Wert (Abbauprodukt) im Blut nachgewiesen werden. Für die Führerscheinstelle ist das der Beweis für einen regelmäßigen Konsum – und die MPU-Aufforderung flattert ins Haus.
Medizinalcannabis: Kein Freifahrtschein vor der MPU
Ein weiterer riesiger Trend ist Cannabis auf Rezept. Doch auch hier gilt: Ein ärztliches Rezept schützt Sie keineswegs automatisch vor der MPU. Bei Patientinnen und Patienten fordert die Behörde in der Regel ein ärztliches Gutachten oder eine MPU, um zu prüfen, ob die Grunderkrankung oder die Medikation die Fahrsicherheit beeinträchtigt.
Verlassen Sie sich nicht auf Halbwissen aus dem Internet. Die Begutachtungskriterien für eine Cannabis-MPU sind nach wie vor hochpsychologisch und verlangen eine lückenlose Aufarbeitung des Konsumverhaltens.