PROMILLE-FALLE E-SCOOTER

Person fährt nachts betrunken E-Scooter auf Pflasterstraße vor Polizeiauto mit Blaulicht – Symbolbild MPU E-Scooter

PROMILLE-FALLE E-SCOOTER

Sie sind abends kurz in der Stadt unterwegs, das Wetter ist gut, Sie haben ein oder zwei Bier oder Wein getrunken – und für den Heimweg nutzen Sie schnell einen der überall bereitstehenden E-Scooter. Ein scheinbar harmloser Plan, der in der Praxis jedoch immer häufiger direkt in die MPU führt. Denn was viele nicht wissen: Für E-Scooter gelten in Deutschland exakt dieselben harten Promillegrenzen wie für ein Auto.

Die Grenzwerte: Wann der Führerschein sofort weg ist

Entgegen der weitverbreiteten Meinung ist ein E-Scooter kein Spielzeug und rechtlich nicht mit einem Fahrrad
gleichzusetzen. Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug (Elektrokleinstfahrzeug). Das bedeutet für Sie:

  • Ab 0,5 Promille: Es liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Das bedeutet mindestens 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Ab 1,1 Promille: Hier beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit. Das ist keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat (§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr). Die Folge: Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, eine hohe Geldstrafe und die Anordnung einer MPU vor der Neuerteilung!
  • Für Fahranfänger (Probezeit) & Personen unter 21 Jahren: Es gilt die strikte 0,0-Promille-Grenze.
    Jeder Verstoß führt zu harten Sanktionen und Probezeitmaßnahmen.

Warum der Gutachter beim E-Scooter besonders genau hinschaut

Wer mit 1,1 Promille oder mehr auf dem E-Scooter erwischt wird, unterschätzt oft die psychologische Wirkung beim MPU-Gutachter. Im Gutachten wird die Frage gestellt, warum Sie sich trotz des Alkoholkonsums auf ein motorisiertes Fahrzeug gesetzt haben. Die Argumentation „Ich dachte, das sei nur ein Roller“ schützt Sie nicht – im Gegenteil: Sie zeigt dem Gutachter oft eine mangelnde Gefahrenbzw. Risikokompetenz auf. Eine gezielte und frühzeitige Vorbereitung ist hier der Schlüssel, um den Führerschein ohne lange Verzögerungen zurückzuerhalten.