Fahrerlaubnisentzug bei 3,5 ng/ml THC

Fahrerlaubnisentzug bei 3,5 ng/ml THC

Seit dem 1 April 2024 ist Cannabis teilweise legalisiert. Wer jedoch bekifft Auto fährt, riskiert trotz neuer Grenzwerte weiterhin den Führerschein.

 

Ab dem 22 August 2024 gilt ein Neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC und wer mit mehr erwischt wird, muss mit 500 Euro Busgeld rechnen, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten.

Es gilt: Trotz der Entkriminalisierung von THC, darf nicht bekifft Auto gefahren werden.

Begründung: Der Konsum von Cannabis geht unter anderem einher mit erheblichen Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit und ist immer auch mit einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden.

Dies hat im Straßenverkehr fatale Folgen.

Ähnlich wie bei Alkohol, gilt in der Zweijährige Führerschein-Probezeit und für Fahrer bzw. Fahrerinnen unter 21 Jahren ein generelles Cannabis Verbot.

 

SG Annett