Nach Fahrradfahrt mit 1,73 Promille: Fahrerlaubnisentzug und Versagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

Nach Fahrradfahrt mit 1,73 Promille: Fahrerlaubnisentzug und Versagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

Der Verwaltungsgerichtshof VWG Neustadt bestätigt den Entzug der Fahrerlaubnis ( Klasse 3 ) und dem Untersagen auch des Fahrens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, nachdem nach einer Fahrradfahrt von BAK 1,73 Promille, das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht beigebracht wurde.

Durch die Fahrt sei der Verdacht eines die Fahrtüchtigkeit ausschließenden Alkoholmissbrauchs begründet, daher müsse schon aus Gründen der Gefahrenabwehr den Eignungszweifeln nachgegangen werden, gleichgültig welches Fahrzeug geführt worden sei.

Da das medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beigebracht worden sei, sei auf Nichteignung zu schließen. Dies auch bezogen auf das Führen von Mofas und Fahrrädern, das infolge der Wirkung erheblicher Alkoholmengen auch ein erhöhtes Verkehrsrisiko darstelle.